Gebühren
Als Rentenberater übe ich einen rechtsberatenden Beruf aus. Der Rentenberater ist daher (ebenfalls wie Rechtsanwälte) zur Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verpflichtet. Die Höhe richtet sich dabei nach Umfang und Schwierigkeit des Sachverhalts. Um Ihnen einen kleinen groben Überblick zu verschaffen, habe ich Ihnen einige Gebühren aufgelistet. Alle genannten Gebühren sind Nettogebühren. Die folgenden genannten Gebühren sind (mit Ausnahme der allgemeinen Erstberatung) unverbindlich und können sich je nach Umfang und Schwierigkeit des Sachverhaltes verändern. Wichtig: Ich möchte Ihnen eine vollständige Transparenz bieten. Bitte sprechen sich mich daher gerne hinsichtlich der Gebühren an!
Allgemeine Erstberatung
Für die allgemeine Erstberatung (Erstgespräch, online oder telefonisch) veranschlage ich eine Gebühr in Höhe von 100,00 € netto pro Stunde. Für eine Erstberatung setze ich mindestens eine Stunde an. Das bedeutet, dass pro Erstberatung mindestens 100,00 € netto fällig werden. Die Erstberatung ist gesetzlich auf maximal 190,00 € netto gedeckelt. Etwaige Kosten für einen Folgeauftrag (z. B. Durchführung eines Rentenverfahrens) können in diesem Erstgespräch ebenfalls eingeschätzt werden. Sofern ein persönlicher Termin bei Ihnen zuhause gewünscht wird, veranschlage ich eine Mindestgebühr von 140,00 € netto. Sollten Sie mit mir einen Folgeauftrag vereinbaren, wird die Gebühr für die Erstberatung verrechnet.
Altersrentenverfahren (Erstverfahren)
Das Altersrentenverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung biete ich zurzeit für eine Gebühr ab 600,00 € netto an. Hinzu kommt eine einmalige Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikation in Höhe von 20,00 €. Das Gesamtpaket beläuft sich also im günstigsten Fall auf 620,00 € netto (Festpreis) und beinhaltet die formelle Rentenantragstellung, die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner, eine etwaige Beantragung eines Krankenversicherungszuschusses bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung, sowie die anschließende rechnerische Prüfung des Rentenbescheides (bei geklärtem Versicherungskonto). Der jeweilige Schriftwechsel mit den beteiligten Trägern ist ebenfalls enthalten.
Renten- und Zukunftsberechnungen
Die Gebühren für Renten- und Zukunftsberechnungen beginnen ab 400,00 € netto und richten sich je nach Umfang und Aufwand der Berechnungen. Dieser Umfang und Aufwand wird jedoch bereits im Rahmen des Erstgespräches ermittelt. Anschließend erhalten Sie ein entsprechendes Angebot.
Rentenbescheidprüfung (rechnerisch und rechtlich)
Eine rechtliche und rechnerische Prüfung Ihres Rentenbescheides erhalten Sie bereits ab 350,00 € netto. Hierbei wird Ihr Versicherungsverlauf als vollständig und richtig unterstellt.
Rentenbescheidprüfung (rechnerisch, rechtlich und inhaltich)
Anders als in der zuvor genannten rechnerischen und rechtlichen Rentenbescheidprüfung wird hierbei zusätzlich Ihr Versicherungsverlauf anhand Ihrer Belege inhaltlich auf Richtigkeit kontrolliert. Da dies im Einzelfall sehr aufwendig ist, beginnen die Rentenbescheidprüfungen mit Inhaltsprüfung ab 500,00 € netto.
Alle weiteren Leistungen auf Anfrage
Alle weiteren voraussichtlichen Gebühren der unter der Leistungsübersicht genannten Leistungen erhalten Sie auf Anfrage. Gerne können Sie eine Vorabanfrage übersenden und Ihr Anliegen schildern. Bereits aufgrund Ihrer Schilderung werde ich Ihnen eine grobe Gebührenschätzung nennen können. Eine Übersicht meiner angebotenen Leistungen finden Sie hier.
Steuerliche Hinweise
Gemäß dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.11.1997 (IV B5-S.2255-356/97 im BStBl. I 1998 S.126) können Beratungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen bei Ihrer Einkommensteuerklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seiner Positivliste vom 10.03.2022 nochmals bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und somit zu berücksichtigen ist.
Meine Gebührenrechnungen sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) zurzeit von der Umsatzsteuer befreit. Sie zahlen daher keine Mehrwertsteuer!
Kostenübernahme der Behörde bei Widerspruchs- und Klageverfahren
Sofern ein Widerspruchs- oder Klageverfahren erfolgreich durchgesetzt wird, hat die unterlegene Behörde die Kosten in einem angemessenen Maße zu erstatten. Sie müssen die Kosten also nicht in jedem Fall allein tragen.
Rechtsschutzversicherungen
Ihre Rechtsschutzversicherung kann gegebenenfalls die Kosten (anteilig) übernehmen, sofern Sie sozialrechtliche Angelegenheiten abgesichert haben. Informieren Sie sich gerne bei Ihrer Versicherung, ob die gewünschte Leistung (z. B. Erstberatung) abgesichert ist!
Sprechen Sie das Thema Kosten ohne Scheu an!
Bitte haben Sie keine Scheu mich hinsichtlich der zu erwartenden Gebühren anzusprechen. Die Kosten einer Rentenberatung hängen im Wesentlichen von dem zu behandelnden Sachverhalt und dem damit einhergehenden Aufwand ab. Diesen Aufwand kann ich anhand Ihrer Schilderungen bereits frühzeitig abschätzen. Auch hier gilt: Diese Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Gemeinsam finden wir eine Lösung!
