Fragen & Antworten
In diesem Bereich führe ich Ihnen eine Übersicht der häufigst gestellen Fragen im Zusammenhang mit der Beratungs- bzw. Vertretungsleistung auf. Sollte Ihre Frage in diesem Bereich nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie mich gerne!
Wann und wo finden die Beratungstermine statt?
Die Beratungstermine finden hauptsächlich online oder telefonisch statt. Bei Bedarf kann ein Beratungstermin jedoch auch bei Ihnen zuhause stattfinden. Die Beratungstermine finden hauptsächlich montags – freitags am späten Nachmittag oder Abends (je nach Vereinbarung) statt. In Ausnahmefällen kann eine Beratung auch an einem Samstag erfolgen.
Über welche Plattform wird ein Onlinetermin abgewickelt?
Ein Onlinetermin findet per Videocall über die Plattform Opentalk statt. Sie benötigen keine spezielle Software für einen Onlinetermin. Vor dem vereinbarten Termin erhalten Sie von mir einen Einladungslink. Dieser öffnet Ihren Webbrowser und führt Sie zu der entsprechenden Website. Opentalk bietet den bestmöglichen Datenschutz, da sich sämtliche Server in Deutschland befinden. Ihr Datenschutz wird damit bestmöglich gewahrt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von Opentalk.
Worin unterscheidet sich die Beratung eines unabhängigen Rentenberaters gegenüber der jeweiligen Beratungsleistung der Behörde?
Die Beratung eines Rentenberaters erfolgt unabhängig von irgendwelchen Behörden. Während die Behörden (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung) sich selbst repräsentieren und Sie über Ihre Ansprüche „aus deren Sicht“ aufklären, erfolgt die Beratung des Rentenberaters aus neutraler Sichtweise. Ein Rentenberater ist nur Ihnen (bzw. seinen Mandanten) verpflichtet und berät daher auch nur in Ihrem Interesse bzw. zu Ihren Gunsten. Ein Rentenberater kann Sie zudem anhand Ihrer individuellen Situation in mehreren Aspekten der sozialen Absicherung (z. B. Auswirkungen auf die Krankenkasse bei Rentenbezug und Weiterarbeit, Auswirkungen auf die Betriebsrente etc.) beraten, während die Behörden in der Regel nur in ihren eigenen Rechtsgebieten beratend tätig werden.
Ich bin mir unsicher, ob ich bei einem unabhängigen Rentenberater richtig bin. Was kann ich tun?
Sofern Unsicherheiten bestehen, kontaktieren Sie mich gerne über das Kontaktformular. Ich werde Ihre Anfrage schnellstmöglich sichten und Ihnen mitteilen, ob und inwiefern ich für Sie tätig werden kann. Diese Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos!
Dürfen Rentenberater auch gerichtlich vertreten?
Ja. Rentenberater sind aufgrund ihrer Zulassung zur gerichtlichen Vertretung vor Sozialgerichten (1. Instanz) und Landessozialgerichten (2. Instanz) berechtigt.
Wann sollte ich meine Rentensituation überprüfen lassen?
Es ist sinnvoll, Ihre Rentenansprüche frühzeitig zu prüfen – insbesondere vor wichtigen Entscheidungen wie einem Rentenantrag oder bei Unklarheiten zu Ihrem Versicherungsverlauf. Seien Sie sich bewusst: Ist eine Entscheidung einmal getroffen und der Bescheid rechtskräftig, kann die Entscheidung nur sehr selten abgeändert werden. Dies gilt insbesondere bei der Wahl des Rentenbeginnes.
Helfen Sie auch bei laufenden Verfahren (z. B. im Rahmen eines Widerspruchs)?
Sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, unterstütze bzw. vertrete ich Sie auch in einem Widerspruchsverfahren. Sollte das Widerspruchsverfahren einmal negativ verlaufen, vertrete ich Sie gerne auch im anschließenden Klageverfahren. Sie haben bereits einen Widerspruchsbescheid (Zurückweisung) erhalten? Dann kann ich in diesem Verfahren leider nicht mehr für Sie tätig werden.
Was ist, wenn Sie nicht in allen meinen Angelegenheiten behilflich sein können?
In diesem Fall profitieren Sie von meinem Netzwerk. Sollte ich in spezifischen Bereichen für Sie nicht tätig werden können, versuche ich Sie entsprechend an einen meiner Berufskollegen zu vermitteln. Einige Rentenberater sind in manchen Fachbereichen spezialisiert. So liegt meine Spezialisierung u. a. im europäischen Sozialversicherungsrecht. Keine Sorge, für eine Vermittlung unter Kollegen erhalten wir keine Vermittlungsgebühren.
Was kostet eine Rentenberatung?
Das Erstberatungsgespräch kostet bei Online- bzw. Telefonterminen 100,00 € netto je Stunde, maximal jedoch 190,00 € netto. Für eine Erstberatung setze ich mindestens eine Stunde an. Das bedeutet, dass eine Erstberatung in jedem Fall mindestens 100,00 € netto kostet. Im Vorfeld stellen Sie mir in der Regel Ihre Unterlagen zur Verfügung. Ein Beratungstermin bei Ihnen zuhause kostet 140,00 € netto je Stunde (mindestens jedoch 140,00 € netto). Sollte im Rahmen der Erstberatung ein Folgeauftrag erfolgen, werden die Kosten gemeinsam mit Ihnen im Gespräch besprochen. Hierzu wird dann eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen. Von dieser Vereinbarung, aus der die verbindlich vereinbarten Kosten hervorgehen, erhalten Sie eine Kopie. Die Erstberatung wird bei Erteilung eines Folgeauftrages verrechnet, sodass die Gebühr für die Erstberatung entfällt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kann ich die Gebührenrechnung von den Steuern absetzen?
Ja. Gebührenrechnungen, die im Zusammenhang mit Rentenansprüchen stehen (also in der Regel jede Rechnung eines Rentenberaters) sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Weitere Informationen finden Sie unter Überschrift „Steuerliche Hinweise“ auf der Gebührenseite. Hierzu klicken Sie bitte hier.
Welche Dokumente benötige ich für eine Erstberatung?
Für die Erstberatung ist Ihre letzte Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung vorteilhaft. Bitte verwechseln Sie die Rentenauskunft nicht mit der Renteninformation. Die Renteninformation umfasst meistens ca. 3 DIN-A4-Seiten. Die Rentenauskunft hingegen ist ein größeres Dokument, aus welchem unter anderem auch Ihr Versicherungsverlauf hervorgeht. Eine Rentenauskunft erhalten Sie ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre. Sollte Ihnen keine Rentenauskunft vorliegen, können Sie diese über die Onlineservices der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Achtung externer Link der Deutschen Rentenversicherung: Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.
Können Sie während der Beratung mein Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung einsehen?
Nein. Da ich als unabhängiger Rentenberater nicht im Dienst der Deutschen Rentenversicherung stehe, kann ich Ihr Versicherungskonto während der Beratung nicht einsehen. Sollten während der Beratung oder für einen etwaigen Folgeauftrag jedoch Angaben bzw. Unterlagen fehlen, können wir diese nach der Erstberatung bei der Deutschen Rentenversicherung schriflich anfordern.
Sie haben Ihre Antwort nicht gefunden?
Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrem individuellen Anliegen.
